Tresorschlüssel zu Waffenschränken müssen so sicher wie Waffen aufbewahrt werden
Gerichtsurteil des OVG Nordrhein-Westfalens: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit seinem aktuellen Urteil vom 30. August 2023 Klarheit bei der Aufbewahrung von Waffenschrank-Schlüsseln geschaffen. Diese Entscheidung betrifft JägerInnen in ganz Deutschland und verlangt, dass der Schlüssel zum Waffenschrank genauso sicher aufbewahrt sein muss, wie die Waffen selbst.Gemäß der Gesetzesnovelle von 2016 müssen Waffen in Waffenschränken der Klasse 0 oder 1 gelagert werden. Die Doppelbartschlüssel müssen in getrennten Tresoren derselben Sicherheitsklasse aufbewahrt werden. Alternativ können Waffenschränke mit elektronischen Zahlenschlössern verwendet werden.Diese...