Waffenschränke
Sie besitzen erlaubnispflichtige Kurz- oder Langwaffen und die nötige Munition dazu? Sind Jäger, Förster, Sicherheitsbeamter oder Sportschütze? Dann wissen Sie bestimmt, dass diese Büchsen, Gewehre, Flinten, Pistolen etc. sicher unter Dach und Fach gehören. Am besten sind sie in einem geprüften Waffenschrank aufgehoben.
Neues Waffengesetz seit Juli 2017 in Deutschland
Im Juli 2017 wurde das Deutsche Waffengesetz geändert. Seither werden nur noch Waffenschränke zugelassen, die mindestens Grad 0/N nach EN 1143-1 aufweisen. Nur in diesen dürfen Waffen und Munition gemeinsam untergebracht werden. Alle Waffenschränke in Deutschland, die keine Sicherheitsstufe aufweisen, dürfen nur zur reinen Munitionslagerung verwendet werden.
In einem Waffenschrank Widerstandsgrad EN-1143-1 EN0 unter 200 kg dürfen Sie 5 Kurzwaffen und unbegrenzte Anzahl von Langwaffen und Munition lagern.
In einem Waffenschrank Widerstandsgrad EN-1143-1 EN0 über 200 kg können sie Kurz- und Langwaffen sowie Munition in unbegrenzter Menge unterbringen.
Beachten Sie, dass jedes Land eigene Waffengesetze hat. In Deutschland gelten die Bestimmungen des § 36 des Deutschen Waffengesetzes. Die Waffen dürfen nur im ungeladenen Zustand aufbewahrt werden.
Suchen Sie nach einem geeigneten Aufstellungsort
Es versteht sich von selbst, dass Sie den Waffentresor außerhalb der Reichweite von Kindern aufstellen. Kinder sind neugierig und interessiert, probieren und spielen mit allen Dingen, die sie erreichen können – leider auch mit Waffen. Immer wieder gibt es traurige Schlagzeilen, dass beim Hantieren mit Schusswaffen sich Kinder oder Jugendliche gegenseitig schwer verletzt haben, im schlimmsten Fall mit Todesfolgen. Und das nur, weil die Waffen nicht ordnungsgemäß verwahrt worden sind.
Versperren Sie immer alle Waffen, lassen Sie die Tür des Waffenschranks niemals offen! Stellen Sie den Waffenschrank ins Büro, Jagdzimmer – wenn möglich nicht in ein Zimmer, wo sich die Familie aufhält und er im Sichtfeld ist. Er muss nicht Glanzstück des Wohn- oder Esszimmers sein.
Wenn Sie eine wertvolle Waffensammlung besitzen und diese auch Ihren Freunden vorführen möchten, dann raten wir zu einem Waffentresor mit hoher Sicherheitsstufe. Besonders sicher und zur Präsentation Ihrer Waffen geeignet ist z.B. der Rottner Waffenschrank EN0 Planet Line 13 mit dreiseitigem kugelsicheren Glas und Beleuchtungssensor.
Definition von Lang- und Kurzwaffen
Langwaffen sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet. Kurzwaffen sind alle anderen Waffen – also Pistolen, Revolver, Luftdruckpistolen etc.
Sinnvolles Zubehör
Rüsten Sie das Innenleben Ihrer Waffenschränke auf! Mit Schaumstoffwaffenhalter, die individuell in der Breite anpassbar sind, und einem Waffenschloss, das Ihre Waffen zusätzlich sichert – so kann auch bei einem Transport nichts passieren. In den Schaumstoffwaffenhaltern finden Kurz- und Langwaffen sicheren Halt und fallen im Waffentresor nicht durcheinander.
Ausstattung von Langwaffenschränken
Sie werden die Putzstockhalterung an der Innenseite der Türe vorfinden und wahrscheinlich höhenverstellbare Fachböden. Manchmal besteht die Möglichkeit einzelne Fächer herauszunehmen, dadurch bekommen Sie noch mehr Platz für die Waffenlagerung. Einige Modelle haben versperrbare Munitionsfächer/Innentresor. Wählen Sie aus, was Ihnen zusagt – wir unterstützen Sie gerne bei der Beratung, damit sie genau den Waffenschrank bekommen, den Sie sich vorstellen.
Waffentransportboxen
Legen Sie keinesfalls Ihre Kurzwaffen auf den Rücksitz Ihres Autos – unbedingt in einer Waffenbox versperren, damit auch während des Transports nichts passieren kann. Sichern Sie die Waffen zusätzlich mit einem Waffenschloss und die Transportbox mit einem Vorhangschloss.
Voraussetzungen, um eine Schusswaffe kaufen, besitzen oder tragen zu dürfen
Die Voraussetzungen für Kauf, Besitz und das Führen von Waffen hängen von der Waffen-Kategorie ab. Ein Waffenpass/Waffenbesitzkarte ist nötig. Für die Urkundenausstellung
- muss man Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sein
- Mindestalter von 21 Jahren erreicht haben
- glaubhaft versichern können, warum man eine Waffe benötigt
- Psychologisches Gutachten erbringen – Nachweis, dass man mit Schusswaffen sachgerecht umgehen kann
Dies ist nur eine grobe Zusammenstellung, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Behörde, was in Ihrem Land alles nötig ist, um Schusswaffen besitzen zu dürfen.